Pension
Wann gehe ich in Pension?
...oder die Auswirkungen der Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf 67 Jahre
- Diese Tabelle gilt nicht für Lehrkräfte, die sich am 1.1.2011 in Altersteilzeit (Block- oder Teilzeitmodell)befunden haben
- In dieser Tabelle wird angenommen, dass das 1. Schulhalbjahr in der zweiten vollen Woche im Februar endet (KMS 4.11.2010)
- Wer länger als zu seinem eigentlichen Ruhestand (65+x Monate) in Dienst bleibt, weil er bis zum Ende des Schulhalbjahres bleiben muss , bekommt einen Zuschlag, wer vorher geht einen Abschlag von 0,3% je Monat
- Die Ruhestandsversetzung auf Antrag wegen Vollendung des 64. Lebensjahres (Art 64 BayBG) ist möglich, ein Abschlag von 3,6% je Jahr, maximal 10,8% muss in Kauf genommen werden.
- Sonderregelungen bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung beachten! Übergangsregelungen!
- Kein Abschlag erfolgt bei Dienstunfähigkeit, wenn das 64 Lebensjahr vollendet ist und eine Dienstzeit von 40 Jahren erreicht wird!
- Ohne Versorgungsabschlag können Lehrkräfte in Ruhestand gehen, wenn sie das 64. Lebensjahr vollendet haben und 45 Dienstjahre erreicht haben.
- Auskunft : Landes amt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, PF 100209,93941 Regensburg Tel. 0941/50440
- Verkürzte Versorgungsauskunft können alle erhalten: Formular www.lff.bayern.de Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wer wegen Dienstunfähigkeit in Kürze in Pension gehen wird, erhält die umfassende Versorgungsauskunft
Diese Zusammenstellung ist keine Rechtsauskunft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für den örtlichen Personalrat
(gez. Gabriele Löffelmann, ÖPR-Vorsitzende)
